Sperrgutmarken

Sperrgüter sind brennbare Abfälle, die aufgrund ihrer Grösse und Form (Sperrigkeit) nicht über die zugelassenen Gebinde entsorgt werden können. Sperrgut und Siloballenfolien müssen je nach Grösse und Gewicht mit ausreichend Sperrgutmarken versehen werden. Zu wenig frankiertes Sperrgut wird nicht mitgenommen.

Die mit der Gebührenmarke der A-Region versehenen Sperrgüter können am Abfuhrtag (jeden Freitagmorgen ab 07:00 Uhr - siehe Abfallinfo) bereitgestellt werden. Wir bitten Sie, das Sperrgut erst am Abfuhrtag bereitzustellen. Bei Gebieten mit einem Halbunterflurcontainer, kann das Sperrgut am Abfuhrtag beim Halbunterflurcontainer deponiert werden.

 

Kosten

Sperrgut gebündelt max. 150 cm lang / bis 30 kg 1 Marke pro 10 kg
Siloballenfolien gebündelt max. 150 cm Ø / bis 30 kg 1 Marke pro 10 kg
Sperrgutmöbel    
Bettgestell oder Lättlirost (zerlegt bzw. halbiert) bis Rahmengrösse 100x200 cm 2 Marken
  bis Rahmengrösse 160x200 cm 3 Marken
  bis Rahmengrösse 220x200 cm 4 Marken
Matratze bis Breite 100 cm 2 Marken
  bis Breite 160 cm 3 Marken
  bis Breite 220 cm 4 Marken
Sofa, Polstergruppe je Sitzplatz 2 Marken
Lehnsessel, Fauteuil   2 Marken
Schrank (zerlegt) je Tür 2 Marken
Tisch bis Grösse 100x120 2 Marken
Stuhl, Gartenplastikstuhl...   1 Marke
Ski je Paar 1 Marke
     
Für nicht aufgeführte Sperrgutmöbel gilt: max. 150cm lang / bis 30 kg 1 Marke pro 10 kg

 

Eine Gebührenmarke kostet CHF 4.00 und berechtigt zur Entsorgung gemäss obenstehender Auflistung. Die Gebührenmarken können mit dem unterstehendem Formular bestellt und mittels TWINT oder per Rechnung bezahlt werden. Um die Gebühren mittels TWINT zu begleichen, bitten wir Sie, in der TWINT-App den untenstehenden QR-Code zu scannen und selbständig den korrekten Betrag zu twinten. Die Gebührenmarken werden per A-Post versendet. 

TWINT QR-Code