Hundekontrolle
Adresse | Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG |
Telefon | +41 71 455 11 92 |
Telefon direkt | +41 71 524 11 03 |
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lorena.gervasi@bergsg.ch |
Stellvertretung |
Wichtige Informationen
Meldepflicht
Wenn Ihr Hund älter als drei Monate ist, melden Sie diesen bitte innerhalb von 10 Tagen beim Einwohneramt der Gemeinde Berg SG an. Für die Anmeldung benötigen wir den Impfausweis inkl. Chip-Nummer und den Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Auch bei Änderungen von Personalien, Halterwechseln und bei Tod eines Hundes bitten wir Sie, uns innert 10 Tagen schriftlich zu informieren. Zudem müssen alle Hundehalter ihre vierbeinigen Lieblinge in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen.
AMICUS - Nationale Hundedatenbank
Folgendes gilt es für Sie zu beachten
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Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Personendaten nicht mehr selber erfassen oder ändern. Dies wird durch die Gemeinde vorgenommen. Einzig die Änderung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen können Sie selber vornehmen.
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Halten Sie erstmalig einen Hund? So müssen Sie sich für die Registrierung Ihrer Personalien bei der Gemeinde melden, um als Hundehalterin oder Hundehalter eingetragen zu werden. Danach bekommen Sie Ihre eigene Personen-ID für die Erfassung des Hundes.
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Beim Ihrem ersten Tierarztbesuch verknüpft dann die Tierärztin oder der Tierarzt Sie als Halterin oder Halter mit den Daten Ihres Hundes.
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Ihr Hund darf nur auf eine Person registriert sein.
Hundetaxe
Die Rechnung für die Hundesteuer des laufenden Jahres stellen wir Ihnen jeweils im Februar zu. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.
Die jährliche Hundetaxe beträgt
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pro Hund Fr. 100.00
Keine Taxen erheben wir für
- Hunde, die weniger als drei Monate alt sind;
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Blindenführ- und Behindertenhunde;
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Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
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Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.
Versicherungspflicht
Als Hundehalter im Kanton St.Gallen sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die das Risiko der Hundehaltung abdeckt. Ein Haftpflichtversicherungsobligatorium verbessert die Stellung der Opfer von Vorfällen mit Hunden und stärkt das Risiko- und Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter. Auf Verlangen der Behörde ist die Versicherung nachzuweisen. Es können Stichproben und Kontrollen durchgeführt werden.
Hundekot
Wir bitten alle Hundehalter um ein verantwortungsbewusstes Verhalten. Hundekot in Wiesen und Feldern ist unappetitlich und gesundheitsgefährdend für unsere Mitmenschen und Tiere. Achten Sie darauf, dass Ihr vierbeiniger Liebling sein Geschäft nicht überall erledigt und nutzen Sie die Robidogs in der Gemeinde Berg. Die Säckli erhalten Sie auch kostenlos bei uns auf der Gemeindeverwaltung.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.