Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Suchen Sie zuerst telefonisch Rat - oft genügt dies und spart beiden Seiten viel Zeit und Aufwand. Falls nötig, kann ein Termin für eine persönliche Beratung vereinbart werden. Wir können Sie dabei prompt bedienen und uns auf Ihre Angelegenheit vorbereiten.
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rorschach ist zuständig für die Gemeinden Berg, Goldach, Mörschwil, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach, Untereggen. Sie besteht aus Sekretariat und Schlichtungsbehörde. Das Sekretariat der Schlichtungsstelle befindet sich im Rathaus Rorschach (Büro 1).
Kostenlose Beratung
Das Sekretariat berät Mieter oder Vermieter bei Problemen und Streitigkeiten in Mietverhältnissen; beispielsweise bei Kündigungen, der Berechnung von Mietzinsänderungen, Fragen von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Unklarheiten bei Mietvertragsabschluss usw.. Diese Beratung ist kostenlos.
Verhandlung
Wenn sich eine Partei unrecht behandelt fühlt, kann sie jederzeit bei der Mietschlichtungsstelle schriftlich eine Klage mit einem Rechtsbegehren einreichen. Die Schlichtungsbehörde wird beide Parteien vorladen und versuchen, eine Einigung zu erreichen. Kann die Schlichtungsbehörde zwischen den Parteien keine Einigung erzielen, erhält die klagende Partei eine Klagebewilligung für das Kreisgericht.
Kündigungstermine
Im Gerichtskreis Rorschach gibt es keine ortsüblichen Kündigungstermine und -fristen. Sind keine Kündigungstermine und -fristen vertraglich vereinbart, gelten die gesetzlichen Fristen gemäss Obligationenrecht.
Adresse | Hauptstr. 29, 9401 Rorschach |
Telefon | 071 844 21 47 |
Fax | 071 844 21 78 |
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Webseite |
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse |
weitere Infos | www.mietrecht.ch |
Öffnungszeiten |
Mo : 08.00 - 11.30 / 13.30 - 18.00 Uhr Di - Do : 08.00 - 11.30 / 13.30 - 17.00 Uhr Fr : 08.00 - 11.30 / 13.30 - 16.30 Uhr |