Zweiter Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Berg SG - Zustandekommen der stillen Wahl

03.10.2024

Die Gemeinde Berg SG hat die Erneuerungswahlen für die Mitglieder der  Geschäftsprüfungskommission am 2. Mai 2024 bekannt gemacht. Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich vier der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.

Die stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30. September 2024, 16.00 Uhr, abgelaufen.

Der Gemeinderat Berg SG stellt fest:

  1. Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission ist eine einzige gültige Kandidatur vorgeschlagen worden.

Als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission ist gewählt:

  • Tockenbürger Petra, Weiherstrasse 13, 9305 Berg SG, Beraterin / Dipl. Betriebswirtin (neu)

 

  1. Die stille Wahl ist somit zustande gekommen.
  2. Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl entfällt.

 

Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).