Zweckverband Schule für Musik: neue Organisationsform in Sicht
31.10.2024
Seit seiner Gründung im Jahr 1981 hat der Zweckverband Schule für Musik (SfM) der Gemeinden Berg, Muolen, Häggenschwil, Wittenbach und der OZ Grünau eine bedeutende Rolle in der musikalischen Bildung der Region gespielt. Nun steht eine Neuausrichtung bevor, die auf einer umfassenden Überprüfung der Organisationsstruktur basiert.
Die Gemeinden Wittenbach, Berg, Muolen und Häggenschwil sind der Ansicht, dass die aktuellen Strukturen des Zweckverbands sich als ineffizient erweisen, insbesondere in Bezug auf Entscheidungsprozesse und die Zuweisung von Aufträgen und Verantwortlichkeiten. Nach einer zweijährigen internen Überprüfung zeichnet sich ab, dass eine Integration der SfM in die Struktur der Primarschule Wittenbach sinnvoll erscheint. Die Partnergemeinden und der Schulrat der OZ Grünau zeigen sich offen für diese Möglichkeit.
Vorteile
Die Integration in die Struktur der Primarschule Wittenbach bietet zahlreiche Vorteile. Die SfM profitiert von einem professionellen Rektorat und verbesserten Stellvertretungslösungen bei Ausfällen. Zudem ermöglicht die engere Zusammenarbeit mit anderen Schulleitungen einen intensiveren Austausch und Synergieeffekte für alle beteiligten Schulen.
Leistungsvereinbarung
Eine Leistungsvereinbarung soll die Basis für diese Integration bilden. Diese regelt das Angebot und den Auftrag der SfM, die Finanzierung durch die Partnergemeinden sowie die Mitwirkung und das Controlling durch die jeweiligen Gemeinderäte, respektive den Schulrat. Ziel ist es, das bewährte Angebot der SfM zu erhalten und gleichzeitig von den professionellen Strukturen der Primarschule Wittenbach zu profitieren. Eine solche Leistungsvereinbarung unterliegt dem fakultativen Referendum und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in separaten Abstimmungen. In jeder einzelnen Gemeinde wird vorgängig an den Bürgerversammlungen über die Aufhebung des Zweckverbandes der SfM abgestimmt. Bei der OZ Grünau ist das Schulparlament zuständig.
Unverändertes
Trotz dieser Neuausrichtung bleibt das Unterrichtsangebot der SfM unverändert. Auch für die Lehrpersonen ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen, da sie bereits bezüglich Anstellungsbedingungen mit den Volksschullehrpersonen weitestgehend gleichgestellt sind. Die Finanzierung der SfM soll weiterhin nach dem bewährten Schlüssel zwischen den Vereinbarungsgemeinden erfolgen.
Insgesamt wird die Neuausrichtung des Zweckverbands Schule für Musik von den beteiligten Gemeinden als ein wichtiger Schritt in die Zukunft angesehen, um die Qualität der musikalischen Bildung in der Region langfristig zu sichern.