Zusammenschluss im Bevölkerungsschutz - Durchführung fakultatives Referendum
11.07.2019
Ab 1. Januar 2020 sollen 16 Gemeinden zusammen die Zivilschutzregion St. Gallen-Bodensee bilden. Der Gemeinderat unterstellt die Zusammenarbeitsvereinbarung dem fakultativen Referendum. Die Gemeinde Berg SG ist Bestandteil der neuen Zivilschutzregion St.Gallen-Bodensee, der im Übrigen nebst der federführenden Stadt St.Gallen die Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach, Muolen, Untereggen, Tübach, Mörschwil, Goldach, Rorschacherberg, Thal, Häggenschwil, Eggersriet, Steinach, Rorschach und Rheineck angehören.
Die Neustrukturierung des Zivilschutzes ist Teil des Sparpaketes 2013 des Kantonsrats und in einem Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz (EGzZSG) festgelegt worden. Die Zuteilung der Gemeinden erfolgte durch die Regierung in der Verordnung zum EGzZSG. Die Gemeinden sind angehalten, die Organisation, die Aufgaben und die Finanzierung ihrer regionalen Zivilschutzorganisation zu regeln.
Der Gemeinderat genehmigte die Vereinbarung überdie Zusammenarbeit der Gemeinden im Bereich Bevölkerungsschutzam 20. Mai 2019. Diese ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Gegenstand:
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Be- reich Bevölkerungsschutz zwischen den Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach, Muolen, Untereggen, Berg SG, Tübach, Rorschacherberg, Thal, St. Gallen, Häggenschwil, Eggersriet, Mörschwil, Steinach, Goldach, Rorschach und Rheineck;
vom Gemeinderat genehmigt am 21. Mai 2019
Referendumsfrist:
Montag, 15. Juli 2019 bis Freitag, 23. August 2019
Öffentliche Auflage:
Gemeinderatskanzlei, Dorfstr. 17, 9305 Berg SG oder unter www.bergsg.ch/aktuelles
Quorum:
Das Referendum kommt zustande, wenn 61 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berg SG einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 17 der Gemeindeordnung.