Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
11.06.2020
Hecken, Bäume und Sträucher, die in den Strassenraum wachsen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus unübersichtlichen Standorten auf die Strasse treten. Auch die Durchfahrt von Feuerwehrlöschwagen, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen wie Tanklastwagen oder Kehrichtwagen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die in den Strassenraum hineinragenden Hecken, Bäume und Sträucher stets auf das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil (Art. 106 Strassengesetz) zurückgeschnitten sind.
Grundeigentümer und Anstösser an öffentlichen Strassen und Trottoirs werden gebeten, den Strassenraum von überhängenden Ästen und hereinwachsenden Sträuchern und Hecken wie folgt freizuhalten:
- auf Trottoirs/Radwegen bis auf eine Höhe von 2.50 m
- auf der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m
- bei Beeinträchtigung der öffentlichen Beleuchtung bis auf Lampenhöhe