Verkehrsanordnung

05.04.2022

Verfügung Integration in bestehende Tempo-30-Zone «Erlen- und Käsereistrasse»

Am 25.07.2017 verfügte die Kantonspolizei für die Erlen- und die Käsereistrasse eine Tempo-30-Zone. Da die Strasse Sonnmatt und die neue Käsereistrasse in der Verfügung der Tempo-30-Zone «Erlen- und Käsereistrasse» noch nicht enthalten waren, ersuchte der Gemeinderat Berg SG die Kantonspolizei St.Gallen um eine entsprechende Ergänzung.

Mit der Verfügung der Kantonspolizei St.Gallen vom 10.03.2022 gestützt auf den Antrag des Gemeinderat Berg SG vom 11.02.2022 und gestützt auf Art. 3 und Art. 32 Abs. 3 SVG, Art 4a, Art 22a, Art 107 Abs. 1 und Art 108 SSV sowie Art. 19 Abs 1 EV zum SVG verfügte das Polizeikommando folgende Verkehrsanordnung:

Integration in bestehende Tempo-30-Zone «Erlen- und Käsereistrasse» - Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und Signalisation als Tempo-30-Zone (Signal 2.30 integriert in Zonensignal 2.59.1)

Der Gemeinderat wird aufgrund der andauernden Bautätigkeit bis zu deren Abschluss, respektive bis zur Fertigstellung der Strasse Sonnmatt auf die Signalisation verzichten.