Verkauf Grundstück Nr. 138; Käsereistrasse 5 - fakultatives Referendum

06.04.2023

Die Politische Gemeinde Berg SG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 138 an der Käsereistrasse 5, 9305 Berg SG. Nach 2 Runden des ausgeschriebenen Bieterverfahrens lagen insgesamt 3 Angebote vor. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. März 2023 entschieden, die Liegenschaft an die Firma bauline GmbH aus Gossau, für CHF 1'051'000.00 zu verkaufen.

Es ist das finanziell beste Angebot und liegt CHF 71'000.00 höher als das 2. platzierte Angebot. Die Gemeinde erhält ein relativ grosses Mitspracherecht bei der Gestaltung und die Möglichkeit Wohnungen und Räume im Stockwerkeigentum zu erwerben. Die Parkplatzsituation wird mit dem Verbund der Tiefgarage auf der Nachbarparzelle am besten gelöst. Zudem ist die Möglichkeit gegeben einen Gewerberaum im Gebäude einzuplanen.

Die Gebäudesubstanz der Liegenschaft ist renovationsbedürftig und die Grundrisse der Wohn- und Gewerberäume sind nicht mehr zeitgemäss. Die Renovationskosten würden zwischen CHF 500'000.00 – 600'000.00 liegen. An diesem Standort sind aus Sicht des Gemeinderats keine zukünftigen Projekte geplant. Der Verkaufspreis liegt über dem erwarteten Verkaufsziel. Eine Veräusserung ist dahingehend sinnvoll, weil für diese Liegenschaft in den nächsten Jahren hohe Kosten zu erwarten sind, welche gegenüber den zukünftigen Mieterträgen in einem Missverhältnis stehen.

Die Veräusserung von Grundstücken des Finanzvermögens ab CHF 500'000.00 bis CHF 1'000'000.00 Buchwert unterliegt gemäss dem Anhang der Gemeindeordnung (Finanzbefugnisse) und Art. 13ff der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Beim Zustandekommen des fakultativen Referendums wird das Geschäft den Bürgerinnen und Bürger an der Urne zur Abstimmung vorgelegt.

Gegenstand: Verkauf Grundstück Nr. 138, Käsereistr. 5, 359 m2, zu einem Preis von Fr. 1'051'000.00 an bauline GmbH, Gossau.

Referendumsfrist: Donnerstag, 6. April 2023 bis Dienstag, 16. Mai 2023

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage:
Die Vorlage kann im Gemeindehaus (Eingangshalle), Dorfstr. 17, Berg SG oder auf unserer Website www.bergsg.ch eingesehen werden.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 62 Unterschriften

Während der Referendumsfrist kann gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung ein Zehntel der Stimmberechtigten schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und der Gemeindeordnung sowie sachgemäss nach dem kantonalen Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1).