Urnenabstimmung anstelle Bürgerversammlung

09.03.2022

Gemäss Art. 28 des Gemeindegesetzes (abgekürzt GG, sGS 151.2) beschliesst die Bürgerversammlung bis 15. April über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss.

Mit einer dringlichen Verordnung ermöglicht die Regierung des Kantons St.Gallen den Gemeinden, im ersten Halbjahr 2022 für alle Geschäfte, für die das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Mit der verabschiedeten Regelung wird die Frist bis 19. Juni 2022 verlängert.

Der Gemeinderat Berg hat von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht und am 17. Januar 2022 folgendes entschieden:

a) Absage Bürgerversammlung vom Montag, 28. März 2022
b) Ansetzung einer Urnenabstimmung für Sonntag,10. April 2022 zu folgenden Geschäften:

1. Jahresrechnungen 2021
2. Budgets und Steuerplan 2022

EINLADUNG ZUM AUSTAUSCH

Um der Bürgerschaft dennoch die Möglichkeit zu bieten, Fragen über die traktandierten Geschäfte zu stellen, wird der Gemeinderat am Mittwoch, 30. März 2022 ab 13:00 Uhr im Schulhaus Berg SG, für Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Bis spätestens 23. März 2022 können Sie sich unter info@bergsg.ch oder 071 455 11 92 für den Austausch anmelden. Nach Rücksprache mit Ihnen werden wir Ihren Termin in die verschiedenen Zeitblöcke zwischen 13:00 und 18:00 Uhr einteilen.

Anstelle der Bürgerversammlung «light» wird dieses Jahr am Samstag, 21. Mai 2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr ein grösserer Anlass durchgeführt. Reservieren Sie sich diesen Termin! An diesem Anlass werden aktuelle Projekte thematisiert und es soll die Gelegenheit für eine aktive Diskussion der Geschäfte und Projekte geboten werden. Die entsprechenden Themen werden voraussichtlich im April 2022 bekannt gegeben. Weitere Details zum Anlass werden zu einem späteren
Zeitpunkt kommuniziert.