Umstellung der Sperrgutmarken per 01.01.2020

06.02.2020

Da bei einigen noch Unklarheiten bestehen, hier nochmals die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

- Der Hauskehricht ist grundsätzlich nur noch über die offiziellen, weiss-orangen Gebührensäcke bereitzustellen.

- Die ab 01.01.2020 eingeführte Sperrgutmarke gilt ausschliesslich für brennbares Sperrgut wie Lättlirost, Matratze, Stuhl, Sofa etc. Sie kostet CHF 4.00 je Marke (pro 10 kg = 1 Marke, neuer Gebührentarif). Sperrgutmarken auf schwarzen Säcken oder Futtermittelsäcken werden nicht akzeptiert.