Strassenunterhaltskosten – Gemeindebeiträge – Verlängerung Frist zur Einreichung bis 30. November 2020

26.11.2020

Gemeindestrasse 2. Klasse
Der Unterhalt von Gemeindestrassen 2. Klasse geht grundsätzlich zulasten der Gemeinde. Wird dieser durch die Grundeigentümer ausgeführt oder in Auftrag gegeben, so haben diese vor der Arbeitsaufnahme der Bauverwaltung die beabsichtigten Massnahmen, unter Angabe des ungefähren Kostenaufwandes, zu unterbreiten. Die für das kommende Jahr geplanten Arbeiten sind jeweils bis zum 30. Oktober 2020 zu melden.

Gemeindestrassen 3. Klasse
Gemeindestrassen 3. Klassen werden durch die anstossenden Grundeigentümer unterhalten. Die Gemeinde leistet im Rahmen der festgelegten Anteile Beiträge an die Unterhaltskosten. Die entsprechenden Gesuche sind jeweils bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres der Bauverwaltung einzureichen. Die Ansprüche verjähren mit Ablauf des folgenden Jahres.

Gesuche und Abrechnungen
Folgende Unterlagen sind bis zum 30. November 2020 einzureichen:
- Abrechnung über ausgeführte Unterhaltsarbeiten im Jahr 2020 (inkl. Rechnungskopien und Einzahlungsschein)
- Meldung über vorgesehene Unterhaltsarbeiten im Jahr 2021 (inkl. Kostenvoranschlag)