Quorum für Referendums- und Initiativbegehren
24.12.2020
Im Sinne von Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat für die neue Amtsdauer 2021 – 2024 das Quorum für Referendums- und Initiativbegehren festzulegen. Dieses beträgt ein Zehntel von 613 Stimmberechtigten, somit 62.