Quorum für das Zustandekommen von Referendums- und Initiativbegehren für die Amtsdauer 2025 – 2028
09.01.2025
Für das Zustandekommen von Referendums- und Initiativbegehren ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Erneuerungswahlen des Gemeinderates massgebend.
Das Quorum für das Zustandekommen von Referendums- und Initiativbegehren für die Amtsdauer 2025 – 2028 beträgt 1/10 der Stimmberechtigten bzw. 70 Unterschriften.