Protokoll der ausserordentlichen Bürgerver-sammlung der politischen Gemeinde Berg SG

12.12.2022

Gemäss Art. 49 Gemeindegesetz muss das Protokoll vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen öffentlich aufgelegt. Das Protokoll wird vom 13. Dezember bis 27. Dezember 2022 auf der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme aufliegen.

Gemäss Art. 50 Gemeindegesetz können Stimmberechtigtre sowie Personen, die schutzwürdige Interesse geltend machen können innert Auflagefrist, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.