Ortsplanungsrevision - 2. Vernehmlassung

30.04.2020

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Ortsplanung gestützt auf das neue Planungs- und Baugesetz zu überarbeiten.

Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie sich die Gemeinde Berg SG räumlich entwickeln soll. Er ist ein wesentliches Führungs- und Koordinationsinstrument der politischen Behörde. Richtpläne sind gemäss Art. 9 Abs. 1 RPG für die Behörden  verbindlich. Er ändert jedoch nichts am bestehenden Recht, sondern wirkt im Bereich gesetzlicher Ermessens- und Beurteilungsspielräumen. Der Richtplan hat keine grundeigentümerverbindliche Wirkung und ist nicht parzellengenau. Auf die Grundeigentümer wirkt er sich höchstens indirekt aus, indem er die Nutzungsplanung steuert. Er nimmt
keine Entscheide der Legislative vorweg. Er dient als Entscheidungsgrundlage, wenn die Auswirkungen und Überlegungen zu einzelnen planerischen Massnahmen im  Gesamtzusammenhang zu beurteilen sind. Dabei hat die Nutzungsplanung die Richtplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.

Der Gemeinderat erarbeitete gemeinsam mit dem Planungsbüro Strittmatter und Partner AG den ersten Entwurf des neuen Richtplans als Grundlage für die Anpassung des Zonenplans und des Baureglements. Dieser geht nun zur Anhörung an die zuständige kantonale Stelle (Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG). Parallel dazu
starten die Arbeiten am neuen Zonenplan und am Baureglement. Es dürfte nun einige Zeit vergehen, bis eine Stellungnahme des kantonalen Amtes vorliegt. Bis dahin möchte der
Gemeinderat die Bevölkerung über die aktuellen Ergebnisse der Planung informieren und sie zur erneuten Vernehmlassung bis zum 31. Mai 2020 einladen. Die erarbeiteten Unterlagen können auf der Gemeindehomepage oder der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Ziel ist es, die neue Ortsplanung im Laufe des Jahres 2020 öffentlich aufzulegen.