Organisationsstatut Abwasserverbandes Morgental – Durchführung fakultatives Referendum

11.07.2019

Die Gemeinden Arbon, Egnach, Horn, Roggwil, Tübach, Mörschwil, Steinach und Berg SG bilden unter der Bezeichnung «Abwasserverband Morgental» (AVM) einen Zweckverband über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage. Der AVM nimmt im Auftrag seiner Verbandsgemeinden Aufgaben im Zusammenhang mit der Siedlungsentwässerung und der Abwasserreinigung wahr. Die Organe des AVM haben neue Statuten verfasst, die den geänderten gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton entsprechen und neu auch ein Kostendach für den Betrieb der Anlagen festlegen. Zudem werden die Kompetenzen von Delegiertenversammlung und Betriebskommission klarer umschrieben. Der Gemeinderat hat dem neuen Organisationsstatut am 13. Juni 2019 zugestimmt. Dieses ist nach Art. 23 lit. a des Gemeindegesetzes vom 21.04.2009 (sGS 151.2) sowie Art. 15 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

 

Gegenstand:

Neues Organisationsstatut des AVM Morgental;

vom Gemeinderat genehmigt am 13. Juni 2019

 

Referendumsfrist:

Montag, 22. Juli 2019 bis Freitag, 30. August 2019

 

Öffentliche Auflage:

Gemeinderatskanzlei, Dorfstr. 17, 9305 Berg SG oder unter www.bergsg.ch/aktuelles

 

Quorum:

Das Referendum, kommt zustande, wenn 61 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berg SG einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 17 der Gemeindeordnung.