Nacherfassung Tanknummern

13.12.2018

Die Politischen Gemeinden im Kanton St.Gallen sind gemäss Artikel 37bis des Vollzugsgesetzes zur Eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (GSchVG) verpflichtet, ein Register von bewilligungspflichtigen und der meldepflichtigen Lagerbehälter mit wassergefährdenden Flüssigkeiten zu führen, welche in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Hierzu gehören beispielsweise auch Tanks für die Aufbewahrung von Heizöl. Dieses Gesetz ist seit dem 1. März 1997 in Vollzug.

Leider verfügt die Gemeinde Berg über kein entsprechendes Register. Auch ist es nicht möglich, aufgrund der bestehenden Unterlagen in den Archiven der Politischen Gemeinde, ein Register in der geforderten Form aufzubauen. Franz Diethelm (Kaminfegermeister) hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Gemeinde Berg SG in der Erfassung zu unterstützen. Er wird jeweils bei einer Kontrolle der bestehenden Anlage die Grundeigentümer anfragen, ob er zusätzlich auch die Tanknummern aufnehmen darf.

Damit die Politische Gemeinde ihrer Verpflichtung künftig nachkommen kann, bitten wir die Grundeigentümer, Herrn Diethelm die Erfassung der Tanknummern zu erlauben. Für die Grundeigentümer entstehen keine Mehrkosten.