Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

30.04.2020

Der Bundesrat hat im März die ersten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Die Bevölkerung hat sich gut an die Vorgaben und Empfehlungen gehalten, sodass in den Spitälern die befürchtete Überlastung der Intensivstationen ausblieb. Aktuell nimmt die Zahl der positiv getesteten Personen ab. Deshalb lockert der Bundesrat die Massnahmen nun weiter. Die nächste Etappe der Lockerung betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Restaurationsbetriebe. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den angehängten Dokumenten.

Entsprechende Schutzmasken können unter www.masken-sgb.ch einmalig bis am Dienstag, 5. Mai 2020, 15.00 Uhr bestellt werden und sind ausschliesslich für Betriebe/Institutionen vorgesehen, welche für die Wiederaufnahme ihrer Geschäftstätigkeit am 11. Mai 2020 gemäss dem Schutzkonzept ihres Branchenverbandes/Kantons auf die Schutzausrüstung angewiesen sind.