Kassakontrolle

26.11.2020

Der Gemeinderat muss von Gesetzes wegen unangemeldete Kassakontrollen durchführen und die Geldbestände / Mittelbewirtschaftung prüfen. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Buchhaltung nachgeführt ist und die Unterschriftsberechtigungen usw. eingehalten sind.

Mit Befriedigung hat der Gemeinderat von der einwandfreien Führung des Finanzhaushaltes Kenntnis genommen.