Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2021/2024

01.05.2020

Am Sonntag, 27. September 2020, finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeindepräsidium, Schulratspräsidium, Mitglieder des Gemeinderates, Schulrates und der Geschäftsprüfungskommission) für die Amtsdauer 2021/2024 statt.

 Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen spätestens am 9. Juli 2020, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG, eintreffen.

 Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig bei der Gemeinderatskanzlei eintrifft, von wenigstens 15 in der Gemeinde Berg SG Stimmberechtigten unterzeichnet ist und höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthält, als Mandate zu vergeben sind, d.h.

  • - Gemeindepräsidium = ein Mandat
  • - Schulratspräsidium = ein Mandat
  • - Mitglieder des Gemeinderates = fünf Mandate
  • - Mitglieder des Schulrates = drei Mandate
  • - Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission = fünf Mandate

 

und diese ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben sowie die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen. Kein Name darf mehr als einmal enthalten sein. Die entsprechenden Formulare können unter www.bergsg.ch oder bei der Gemeinderatskanzlei (info@bergsg.ch / 071 455 11 92) bezogen werden.

Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2020, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 14. Oktober 2020, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Stille Wahl
Gemäss Art. 28. lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.