Gemeindebeiträge für Strassenunterhalt – Meldefrist bis 31. Oktober 2024

03.10.2024

Gemeindestrasse 2. Klasse
Der Unterhalt von Gemeindestrassen 2. Klasse geht grundsätzlich zulasten der Gemeinde. Wird dieser durch die Grundeigentümer ausgeführt oder in Auftrag gegeben, so haben diese vor der Arbeitsaufnahme der Bauverwaltung die beabsichtigten Massnahmen, unter Angabe des ungefähren Kostenaufwandes, zu unterbreiten. Die für das kommende Jahr geplanten Arbeiten sind bis zum 31. Oktober 2024 zu melden.

Gemeindestrassen 3. Klasse
Gemeindestrassen 3. Klasse werden durch die anstossenden Grundeigentümer unterhalten. Die Gemeinde leistet im Rahmen der festgelegten Anteile Beiträge an die Unterhaltskosten. Die entsprechenden Gesuche sind bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres der Bauverwaltung einzureichen. Die Ansprüche verjähren mit Ablauf des folgenden Jahres.

Gesuche und Abrechnungen
Folgende Unterlagen sind bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen:

  • Abrechnung über ausgeführte Unterhaltsarbeiten im Jahr 2024 (inkl. Rechnungskopien und Einzahlungsschein)
  • Meldung über vorgesehene Unterhaltsarbeiten im Jahr 2025 (inkl. Kostenvoranschlag)