Fakultatives Referendum: Vereinbarung betreffend Übernahme der Aufgaben des Steueramtes Berg SG durch die Stadt St.Gallen

01.12.2023

Der Gemeinderat hat mit der Stadt St.Gallen eine Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben des Steueramtes Berg SG abgeschlossen. Diese Vereinbarung untersteht dem fakultativen Referendum.

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative.

Referendumsfrist: Freitag, 1. Dezember 2023 bis Dienstag, 9. Januar 2024

Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum sind der Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG, bis spätestens Dienstag, 9. Januar 2024, 16.30 Uhr, einzureichen.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 62 gültige Unterschriften

Gemeinde Berg SG