Endgültige Aufhebung der bisherigen Gebührenmarke
09.07.2020
Für eine Übergangszeit bis 30. Juni 2020 konnten die bisherigen Gebührenmarken noch verwendet und damit aufgebraucht werden. Ab 1. Juli 2020 gilt, dass für Kehricht ausschliesslich die Gebührensäcke der A-Region und für Sperrgüter nur noch die neuen Sperrgutmarken verwendet werden dürfen. Die bisherigen Gebührenmarken werden nicht mehr akzeptiert. Nicht richtig bereitgestellter Kehricht (z.B. in schwarzen Säcken, Futtermittelsäcken etc.) wird nicht mehr mitgenommen, auch wenn Marken angebracht sind. Zu beachten bleibt, dass die zulässigen Maximalgewichte (Gebührensäcke, Sperrgut) nicht überschritten werden (Angabe dazu auf den Säcken oder in der Abfall-Info). Andernfalls sind zusätzliche Gebührensäcke bzw. Sperrgutbündel bereitzustellen.
Übriggebliebene, bisherige Gebührenmarken können noch bis spätestens Ende August 2020 an die Geschäftsstelle der A-Region, Postfach 16, 9401 Rorschach zwecks Rückvergütung zugesandt werden. Zusammen mit den Gebührenmarken ist ein Einzahlungsschein beizulegen oder die Zahlungsverbindung (Bankname, IBAN-Nr.) anzugeben. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der A-Region (Tel. 071 841 22 22; info@a-region.ch).