Elektra Berg SG - Strompreise 2021

16.09.2020

Die Strompreise für das Jahr 2021 erfahren eine leichte Preisanpassung. Trotz der höher gehandelten Energiepreise am Strommarkt und den steigenden Netznutzungskosten der Schweizer Vorlieferanten werden die Preise im Versorgungsgebiet der Gemeinde Berg SG nur minimal erhöht. Die Elektra Berg SG führt per 1. Januar 2021 den Einheitstarif ein.

Per 1. Januar 2021 wird für die Kunden der Elektra Berg SG der bisherige Doppeltarif durch einen Einheitstarif abgelöst. Die Einführung des Einheitstarifs bedeutet, dass der Strom tagsüber sowie abends und in der Nacht, sieben Tage die Woche, immer gleich viel kostet. Die Ursache der Einführung liegt hauptsächlich in der Stromproduktion, welche sich in den letzten Jahren verändert hat und vermehrt tagsüber stattfindet. Mit dem Strom-Einheitstarif geht die Elektra Berg SG mit der Zeit und möchte den Kundinnen und Kunden den Alltag erleichtern sowie mehr Flexibilität bieten. Berechnungen haben gezeigt, dass die Einführung des Einheitstarifs bei dem Grossteil der Kunden zu keinen nennenswerten Kostenveränderungen führt.

Die Abgaben an die Gemeinde bleiben unverändert.

Die neugeltenden Tarife der Gemeinde finden Sie auf unserer Webseite unter "Verwaltung -> Abteilungen -> Elektra und Wasserversorgung"

Die Bundesabgabe (Netzzuschlag) für die Finanzierung des Einspeisevergütungssystems sowie der Gewässersanierungsmassnahmen bleibt unverändert auf dem Maximalbetrag von 2.3 Rp./kWh. Auch die von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid AG für die Systemdienstleistungen erhobenen Abgaben bleiben mit 0.16 Rp/kWh auf dem gleichen Niveau.

Die Summe der drei Komponenten Energie, Netznutzung und Abgaben bilden den Strompreis.

Auf der Webseite der Strommarktregulierungsbehörde ElCom sind zudem detaillierte Preisvergleiche zu den Energieversorgern in der Schweiz publiziert (www.strompreis.elcom.admin.ch).

Die Basis-Stromprodukte bestehen aus 100% Wasser EU.

Die Kundinnen und Kunden welche überschüssige Energie aus PV-Anlagen ins Netz einspeisen, erhalten wie im Vorjahr eine Einspeisevergütung von 10.50 Rp./kWh. Die Einspeisevergütung setzt sich aus der Energie 5.50 Rp./kWh und dem ökologischen Mehrwert 5.00 Rp./kWh zusammen.

Rundsteueranlage:
Die Rundsteueranlage müsste ersetzt werden, was eine sehr hohe Investition auslösen würde. Der Gemeinderat hat diese Investition intensiv diskutiert. Die Vorteile einer Rundsteueranlage in Bezug auf die zu erwartenden Kosten bei einer Erneuerung stehen kaum in einem Verhältnis. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf diese Investition verzichtet wird. Die Rundsteueranlage wird per 1. Januar 2021 abgeschaltet, alle Programme werden freigeschaltet.

Förderbeitrag Wärmepumpe:
Der Einsatz einer Wärmepumpe wird heute als Stand der Technik betrachtet, worauf auf eine zusätzliche Förderung durch die Elektra verzichtet wird. Die monatliche Entschädigung von CHF 10.00 entfällt ab dem 1. Januar 2021