Eingereichte Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen vom 27. September 2020

10.07.2020

Eingereichte Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen vom 27. September 2020

Die Amtsdauer 2017 bis 2020 endet am 31. Dezember 2020. Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2021 bis 2024 finden am 27. September 2020 statt. Wahlvorschläge konnten bis spätestens Donnerstag, 9. Juli 2020, 16:00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Innerhalb der gesetzten Frist wurden folgende Wahlvorschläge abgegeben:

Gemeindepräsidium (1 Mandat):
- Parissenti Sandro, 1983, Gemeindepräsident, Mattenhof 10, CVP (bisher)

Gemeinderat (3 Mandate):
- Bischoff Christian, 1975, Informatiker, Mattenhof 30, parteilos (bisher)
- Meier Cyrill, 1977, Schreiner, Wiedenhub 102, parteilos (bisher)
- Würth Christian, 1963, Landwirt, Frankrüti 75, parteilos (bisher)

Schulratspräsidentin (zugleich Mitglied Gemeinderat, 1 Mandat):
- Leitner-Frei Anneliese, 1968, Kauffrau / Mediatorin / Coach, Weinberg 16, parteilos (bisher)

Schulrat (2 Mandate):
- Waldvogel-Zürcher Kathrin, 1981, Sekundarlehrerin / Familienfrau, Erlen 10, parteilos (bisher)
- Birri Thomas, 1958, Dozent PHSG, Rappen 146, SP (neu)

Geschäftsprüfungskommission (5 Mandate):
- Büchler Pascal, 1988, Fachmann Finanz- und Rechnungswesen, Finanzverwalter-Stv., Erlen 6, parteilos (bisher)
- Hadorn Reto, 1975, lic. oec. HSG, Schulacker 1, parteilos (bisher)
- Schillig Stefan, 1969, Betriebsökonom HWV, Bahnhofstr. 1, parteilos (bisher)
- Derungs Aphinya, 1987, Verwaltungsangestellte, Dorfstr. 48c, parteilos (neu)
- Etienne René, 1973, Polizist, Erlen 24, parteilos (neu)

 

Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2020, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 14. Oktober 2020, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Stille Wahl
Gemäss Art. 28. lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang eine stille Wahl möglich.