Betreten von Wiesen und Feldern in der Vegetationszeit
28.05.2021
Der Frühling ist bereits Gegenwart und das Gras ist gewachsen, der Löwenzahn blüht. Um die Kulturen nicht zu schädigen, dürfen Wiesen mit nachwachsendem oder sogar schon hochstehendem Gras nicht betreten werden. Grundsätzlich ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) während der Vegetationszeit vom 15. März bis 15. November zu verzichten (vgl. Art. 699 ZGB).
Bitte halten Sie sich an die markierten Wanderwege und an die öffentlichen Strassen und Wege. Die Wiesen und Äcker sind auch keine Spielplätze für ihr Haustier. Die Hundehalter werden auch gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen nicht als Spielwiese nutzen und den Kot nebst auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, auch in Grünanlagen und auf sämtlichen Wiesen und Wäldern beseitigen. Die Robidogsäckli können in jedem Abfallkübel entsorgt werden.
Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme.