Coronavirus: Verschärfte Massnahmen per 19. Oktober 2020

19.10.2020

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Die Arbeitsgruppe Pandemie hat infolgedessen ab Montag, 19. Oktober 2020 die nachfolgenden Einschränkungen/Massnahmen für die Politische Gemeinde Berg SG verfügt:

 

Reduzierter Schalterbetrieb und Maskentragpflicht in den öffentlichen Bereichen der Gemeindeverwaltung

Aufgrund der aktuellen Situation wurde der Schalterbetrieb wie folgt reduziert:

Montag – Donnerstag 07:30 – 11:30 Uhr / Schalter nachmittags geschlossen

Freitag geschlossen

 

Telefonisch können Sie uns während folgenden Öffnungszeiten erreichen:

Montag – Donnerstag 07:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:00 Uhr

 

Der Besuch auf der Verwaltung soll nur in dringenden Fällen erfolgen. Wenn immer möglich soll telefonisch (071 455 11 92) oder per E-Mail (info@bergsg.ch) Kontakt aufgenommen werden. Innerhalb des Gemeindehauses gilt die gemäss Bundesamt für Gesundheit verfügte Maskentragpflicht.

Die Bestellung von Grünabfuhrbändeln, Kehrichtsäcken, KUH-Bags und Sperrgutmarken kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder mittels Onlineschalter erfolgen. Für die Rechnungsstellung werden keine zusätzlichen Gebühren verrechnet.

 

 

Maskentragpflicht im Schulhaus Brühl in den öffentlich begangenen Bereichen

Beim Schulhaus Brühl handelt es sich um eine Liegenschaft, die einerseits den Richtlinien für den Bildungsbereich und andererseits den Richtlinien für öffentliche Gebäude (Vermietung Turnhalle und anderen Räumen) unterstehen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der interne Krisenstab beschlossen, die Maskenpflicht im Schulhaus folgendermassen einzuführen:

Für alle Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren gilt die Maskenpflicht in Gängen und Garderoben.  Die Maske darf abgenommen werden, sobald:

- ein Sitzplatz mit dem Mindestabstand von 1.5m eingenommen wird
- sich die Personen im gemieteten Raum befinden. Ab da gilt das Schutzkonzept des Veranstalters (Vereine, Mieter des Raumes).

 

 

Gesamtes Schulareal - Keine Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.