Aufhebung Überbauungsplan «Überbauung Erlen»

30.08.2022

Für das Gebiet Erlen sind noch folgende Überbauungspläne in Kraft:

  • Überbauungsplan «Überbauung Erlen» vom 10.03.1981, durch das Baudepartement des Kantons St.Gallen am 27.04.1982 genehmigt
  • Ergänzung vom 11.05.1984, genehmigt am 21.05.1984

Mit dem Schreiben vom 14.06.2022 wurden Sie auf das Vorhaben des Gemeinderates, den Überbauungsplan «Überbauung Erlen» aufzuheben und die damit verbundene Möglichkeit zur Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes; SR 700; abgekürzt RPG und Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes; sGS 731.1; abgekürzt PBG) hingewiesen.

Es gingen im Zeitraum vom 16. Juni 2022 bis 19. Juli 2022 keine Anträge, Vorschläge oder Hinweise durch die Bevölkerung ein.

An der Sitzung vom 15. August 2022 hat der Gemeinderat Berg SG die Aufhebung des Überbauungsplanes «Überbauung Erlen» beschlossen. Dies aufgrund dessen, dass der Gemeinderat der Auffassung ist, dass der Überbauungsplan «Überbauung Erlen» sowie die Besonderen Bestimmungen nicht mehr dem öffentlichen Interesse entsprechen, respektive sich die wesentlichen Bedürfnisse geändert haben.

Im Rahmen des Verfahrens liegen der Gemeinderatsbeschluss und die Unterlagen vom 1. September 2022 bis und mit 30. September 2022 im Gemeindehaus (Eingangshalle), Berg SG, öffentlich auf und sind auf der Homepage der Politischen Gemeinde abrufbar. Privat- und/oder öffentlich-rechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Berg SG, Dorfstr. 17, 9305 Berg SG einzureichen.