Aufhebung Überbauungsplan Erlen - Genehmigung

04.05.2023

An der Sitzung vom 15. August 2022 hat der Gemeinderat Berg SG die Aufhebung des Überbauungsplanes «Überbauung Erlen» beschlossen. Dies aufgrund dessen, dass der Gemeinderat der Auffassung ist, dass der Überbauungsplan «Überbauung Erlen» sowie die besonderen Bestimmungen nicht mehr dem öffentlichen Interesse entsprechen, respektive sich die wesentlichen Bedürfnisse geändert haben.

Das Aufhebungsverfahren gemäss Art. 41ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS231.1, abgekürzt PBG) wurde unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30. Tagen (1. September 2022 bis 30. September 2022) öffentlich aufgelegt und alle betroffenen Grundeigentümer mit einer persönlichen Anzeige angeschrieben. Dagegen ist eine Einsprache eingegangen, welche bereinigt wurde.

Die Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation erfolgte per 17. April 2023.

Gegen den Gesamtentscheid der politischen Gemeinde kann nach Art. 132 PBG i. V. m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung (4. Mai 2023 bis und mit 17. Mai 2023) Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement erhoben werden.

Gemeinde Berg