Aufhebung Reglement über den Fürsorgefonds
07.02.2019
Aufhebung Reglement über den Fürsorgefonds vom 01.04.2024 sowie Auflösung des Fürsorgefonds
Der heute in der Bilanz des allgemeinen Haushalts geführte Fürsorgefonds stammt ursprünglich aus der separat geführten Fürsorgerechnung. Im Januar 1971 als keine besonderen Ausgaben mehr für die Fürsorge anstanden, wurde das Vermögen des Fürsorgewesens dem allgemeinen Haushalt zugewiesen. Nach der Übergabe an den allgemeinen Haushalt wurde der Fonds vor allem durch Einbürgerungstaxen aber auch durch die Auflösung von transitorischen Passiven, Einlagen aus Jahresergebnissen, Bodenverkäufen etc. geäufnet.
Zwischen 2003 und 2007 wurden jährlich grössere Beiträge, zu Gunsten der laufenden Rechnung, aus dem Fürsorgefonds bezogen. Auf diese Weise konnten Defizite im Bereich der Sozialen Wohlfahrt geschmälert werden. Im Jahre 2013 wurde der Fürsorgefonds erstmalig verzinst.
An der Revision der Jahresrechnung 2013 durch die Revisionsgesellschaft wurde festgestellt, dass für den Fürsorgefonds kein Reglement für die Verwendung besteht. Daraufhin wurde ein Reglement erstellt, welches vom 27. November 2015 bis 5. Januar 2016 dem fakultativen Referendum unterstellt wurde und per 1. Februar 2016 in Kraft trat.
Leider verhinderte das erlassene Reglement aufgrund seiner Formulierung die aktive Verwendung des Fürsorgefonds. Es gestaltet sich als sehr problematisch Personen zu begünstigen, welche keinen rechtlichen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Das Reglement schreibt vor, dass für einen Bezug von Mitteln aus dem Fürsorgefonds ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat bis jeweils 31. Dezember gestellt werden muss, damit die Bürgerschaft im Rahmen des Budgets den Kredit bewilligen kann.
Seit Inkrafttreten des neuen Reglements wurden keine Bezüge aus dem Fonds getätigt.
Eine Weiterführung dieses Fonds ist im ursprünglichen Sinne nicht sinnvoll, da sich die rechtlichen Gegebenheiten rund um das Sozialhilfegesetz erheblich verändert haben.
Gemäss Abklärungen mit dem Amt für Gemeinden ist es möglich den Fonds aufzulösen, es muss jedoch sichergestellt werden, dass der Fonds nicht aus Legaten oder zweckbestimmten Geldern besteht. In unserem Fall handelt es sich grösstenteils um den Übertrag des Guthabens des ehemaligen Fürsorgewesens. Der Fonds wurde durch keinerlei zweckbestimmte Gelder und Zinsen geäufnet. Auch die bisherigen Bezüge der letzten Jahre waren mit dem aktuell geltenden Reglement nicht vereinbar. Das Reglement wurde als Reaktion auf den Revisionsbericht erlassen. Die Herkunft der Gelder wurde jedoch nicht im Detail abgeklärt.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 4. Februar 2019 beschlossen das Fürsorgereglement per 04.02.2019 aufzuheben. Die Aufhebung des Fürsorgereglements wird analog dem Erlass des Reglements vom Montag, 11. Februar 2019 bis und mit Freitag, 22. März 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt. Allfällige Referendumsbegehren sind innerhalb der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG einzureichen. Das Quorum für das Zustandekommen des Referendums beträgt 61 Stimmberechtigte.
Da der Fonds keine zweckgebundenen Gelder beinhaltet, hat der Gemeinderat ausserdem an der Sitzung vom 4. Februar 2019 besch lossen den Fürsorgefonds vollständig im Jahre 2019 zu Gunsten der allgemeinen Sozialhilfe in der Erfolgsrechnung aufzulösen. Dies wurde bereits im Budget 2019 vorgesehen.