Aufhebung 3.5t Beschränkung entlang der Pfauenmoosstrasse - Rekursentscheid

14.05.2020

Am 31. Oktober 2018 teilte die Kantonspolizei dem Gemeinderat mit, die signalisierte Beschränkung von 3.5t Höchstgewicht auf der Pfauenmoosstrasse sei aufzuheben. Die Notwendigkeit der vorübergehenden Verkehrsanordnung ist nicht mehr gegeben.


Gegen die Verfügung der Kantonspolizei vom 3. Dezember 2019 erhob der Gemeinderat am 19. Dezember 2019 Rekurs. Der Gemeinderat hielt im Rekurs an der Argumentation fest, dass die Pfauenmoosstrasse nicht der Nutzung entsprechend ausgebaut ist. Daher ist in einer Übergangslösung, bis zur Erneuerung der Pfauenmoosstrasse,in einem mit den umliegenden Gemeinden koordinierten Projekt über die nächsten 10 Jahre, eine Einschränkung für Lastkraftwagen durch die Kantonspolizei zu erlassen.


In einer erneuten Beurteilung durch den Rechtsdienst des Sicherheits- und Justizdepartementes und die Kantonspolizei wurde die bis anhin gängige Auslegung des st.gallischen Strassengesetzes (sGS 732.1) fallen gelassen und die Beschränkung von Gemeindestrassen 1. Klasse in Ausnahmefällen zugelassen. Dem Thema Verkehrssicherheit wurde in der neuen Einschätzung ein höheres Gewicht beigemessen und vom Polizeikommando ein Verbot für Lastwagen (ausgenommen Zubringerdienst) verfügt.