Anpassung der Hundesteuer ab 01.01.2020

27.11.2019

Das bestehende Hundegesetz ist bereits über 30 Jahre alt. Der Kanton St. Gallen hat nun eine Totalrevision vorgenommen, womit per 1. Januar 2020 ein neues Hundegesetz in Kraft tritt. Aufgrund Art. 25 des neuen Hundesteuergesetzes bestimmt der Gemeinderat über die Höhe der Hundesteuer im Rahmen von CHF 60.00 bis CHF 200.00.

Mit dem revidierten Gesetz (Art. 27) muss die Gemeinde dem Kanton neu pro Hund einen Anteil von CHF 10.00 pro Kalenderjahr bezahlen. Der Kantonsanteil ist darauf zurückzuführen, dass neu Verstösse gegen das Hundegesetz durch das Veterinäramt geahndet werden und nicht mehr durch den Tierschutzbeauftragten der Gemeinde.

Der Gemeinderat Berg SG hat die Hundesteuer von ursprünglich CHF 60.00 für den ersten Hund und CHF 100.00 für jeden weiteren Hund auf CHF 100.00 pro Hund und Jahr festgelegt. Neu gibt es aufgrund des Grundsatzes der Diskriminierungsfreiheit lediglich noch einen Tarif pro Hund.

Die Rechnungen für die Hundesteuer 2020 werden im Frühling 2020 versendet.