Abstimmung und Wahlen vom 24. November 2024

02.10.2024

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302).
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288).
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291).
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).

Kantonale Volksabstimmung

  • VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten).
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege.
  • XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs).

Öffnungszeiten Urne
Die Urne ist am Sonntag, 24. November 2024 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort der Poststelle übergeben oder am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr) eingeworfen werden. Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählern an der Urne übergeben werden und müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden.

Elektronische Stimmabgabe
Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Montag (28.10.2024) um 12.00 Uhr und schliesst am Samstag (23.11.2024) vor dem Urnengang um 12.00 Uhr.

Fehlende Stimmunterlagen
Diese können bei der Kanzlei bis Donnerstag, 21. November 2024, 16.30 Uhr, bezogen werden.