Abstimmung und Wahlen vom 22. September 2024
08.08.2024
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28);
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785).
Kommunale Wahlen
- Gemeindepräsidium
- drei Mitglieder des Gemeinderates
- Schulratspräsidium
- zwei Mitglieder des Schulrates
- fünf Mitglieder der Geschäfts- prüfungskommission
Öffnungszeiten Urne
Die Urne ist am Sonntag, 22. September 2024 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort der Poststelle übergeben oder am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Sonntag bis 11.00 Uhr) eingeworfen werden. Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählern an der Urne übergeben werden und müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden.
Elektronische Stimmabgabe
Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Montag (26.08.2024) um 12 Uhr und schliesst am Samstag (21.09.2024) vor dem Urnengang um 12 Uhr.
Fehlende Stimmunterlagen
Diese können bei der Kanzlei bis Donnerstag, 19. September 2024, 16:30 Uhr, bezogen werden.